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unfallversicherung

 

Alle vier Sekunden passiert in Deutschland durchschnittlich ein Unfall. Das sind 21.500 Unfälle pro Tag und fast 8.000.000 im Jahr. Häufig ereignen sich diese Unfälle in der Freizeit, und nicht selten sind Kinder beteiligt.

 

Die Verletzungen sind oft so folgenschwer, so dass die Betroffenen ihren Beruf nicht weiter ausüben können. Meine Unfallversicherungen bieten an 365 Tagen rund um die Uhr einen weltweiten finanziellen Schutz für Unfälle in der Freizeit und im Beruf, sowie in der Schule.

 

Hier passieren die Unfälle:

ursachen_unfallversicherung

 

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz existiert für:

  • Aktivitäten in der Freizeit
  • Hausfrauen und -männer
  • Kinder, außerhald von Hort, Krippe, Schule oder ähnlichem
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Selbstständige, die nicht automatisch pflichtversichert sind oder sich nicht freiwillig in der GKV versichert haben

 

Eine Unfallversicherung sollte folgende Bausteine inne haben:

  • Unfallrente
  • Unfall-Krankenhaustagegeld mit anschließendem Genesungsgeld
  • Bergungskosten
  • kosmetische Operationen
  • Invaliditätsentschädigung
  • Todesfallleistung
  • Kurkostenbeihilfe

 

Bei Jedem ist das Risiko unterschiedlich stark ausgeprägt. Ein Chirurg sollte eine höhere Absicherung bei Unfälle die Hand oder Finger beinhaltet. Der Fussballer sollte eher verstärkt seine Beine versichern.

 

Da die individuellen Risiken so unterschiedlich sind, muss auch der Versicherungsschutz maßgeschneidert sein.

 

 

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Meine Anbieter für Unfallversicherungen:
Axa | Alte Leipziger | Baden-Badener | Continentale | Generali | Gothaer| Haftpflichtkasse Darmstadt | Interrisk | Janitos | Stuttgarter | SwissLife | VHV

 

 

Wie gut ist Ihre Unfallversicherung wirklich?

Fragen Sie den Vermittler beziehungsweise die Gesellschaft nach den 31 Punkten, und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen.  

Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrages  

Gesundheitsfragen: um die Rechtsschicherheit im Leistungsfall zu gewährleisten, werden im Antrag konkrekte Gesundheitsfragen gestellt.  

Zeckenbiss: und deren Folgen sind mitversichert.

Infektionsklausel: Infektionen, die durch die Behandlung nach einem Unfall entstehen, sind versichert. Leistungspflicht besteht auch bei Infektionen durch: Insektenstiche und -bisse, Impfschäden, allergische Reaktionen, wenn der Erreger der Haut- oder Schleimhautverletzung in den Körper gelangt, Tollwut, Wundstarrkrampf.  

Vergiftungen bei Erwachsene: Vergiftungen durch Dämpfe, Gase, Nahrungsmittel sind versichert.  

Vergiftungen bei Kinder: bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind Vergiftungen - auch Nahrungsmittelvergiftungen versichert.  

Bewusstseinstörung: Unfälle, die in folge von Bewusstseinstörungen - durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, Alkholgenuss oder durch Einnahme von Medikamenten entstehen - sind mitversichert.  

Alkoholklausel: Unfälle, die infolge von Trunkenheit beim Führen eines Kfz, mit einem Blutalkohlgehalt bis 0,8%o verursacht werden, sind mitversichert.  

Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen: es besteht Versicherungssschutz, wenn ein Unfall aus dem Bemühen zur Rettung woeie bei rechtmäßiger Verteidigung von Menschenleben, Sachen und Tieren eingetreten ist. Auf Einwand des Vorsatzes wird verzichtet.

Erfrieren, Ertrinken und Ersticken: Als Unfallereignis gilt auch Ertrinken, Erfrieren und Ersticken im Wasser oder ähnlichen Stoffen.  

Tauchtypische Gesundheitsschäden: die beim Tauchen erlitten werden, sind versichert. Kosten für Dekompressionskammer werden übernommen.  

Kriegsereignisse: wird der Versicherte im Ausland von einem Krieg überrascht, besteht auch über den siebten Tag hinaus Versicherungsschutz.  

Innere Unruhen: eingeschlossen sind Unfälle durch Innere Unruhen und gewalttätige Auseindandersetzungen, wenn der Versicherte nicht auf Seiten der Unruhestiffter daran teilgenommen hat.  

Strahlen: Gesundheitsschäden durch Laserstrahlen, Maserstrahlen, Röntgenstrahlen, künstlich erzeugte UV-Strahlen und energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Straftaten: Das Führen von Land- oder Wasserfahrzeugen durch Personen unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ist versichert.

Psychische Reaktionen: Die Folgen psychischer Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, sind versichert.  

Verbesserung der Gliedertaxe: Die Gliedertaxe ist in einigen Punkten, ohne Vorschädigung, verbessert. Gliedertaxe-Standard: Arm im Schultergelenk 70%, Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65%, Arm unterhalb des Ellenbogensgelenkes 60%, Hand im Handgelenk 55%, Daumen 20%, Zeigefinger 10%, andere Finger 5%, Bein über Mitte Oberschenkel 70%, Bein unterhalb des Knies 50%, Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%, Fuß im Fußgelenk 40%, Große Zehe 5%, andere Zehe 2%, Auge 50%, Gehör auf einem Ohr 30%, Geruchssinn 10%, Geschmack 5%.

Erhöhte Kraftanstrengung: Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrenung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Vorerkrankungen: Bestehende Krankheiten und Gebrechen vor einem Unfall, werden bei der Festlegung der Invalidität erst ab 40% Vorinvalidität angerechnet.

Leistungsarten für Kinder: Folgende Leistungsarten für Kinder sind im Versicherungsschutz eingeschlossen: Rooming-In, Haushaltshilfe bei Ausfall eines Elternteils, Tagesmutter, Nachhilfe bei Unterrichtsausfall.

Besondere Vorsorgeleistung für Kinder: Bei Unfalltod der Eltern werden Leistungen an die mitversicherte Kinder erbracht: Vollwaisenrente, Beitragsbefreiung für verwaiste Kinder, Verdoppelung der Todesfallleistung.

Zusätzliche Leistungen: Im Zusammenhang mit einem Unfall ohne Invaliditätsfolgen sind zusätzliche Leistungen kostenfrei mitversichert: Bergungskosten, kosmetische Operationen, Zahnersatz, Kurkostenbeihilfe.

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen: Bei Bedarf stehen dem Versicherten folgende Leistungen zur Verfügung, wenn eine Invalidität festgestellt wurde: Behindertengerechte Kfz, Umbau für behindertengerechtes Wohnen, Hilfsfmittel, Schulungs- und Prüfungsgebühren bei Umschulung.

Vorschuss: Wurde der Versicherte während eines Unfalles schwer verletzt, werden Vorschüsse auf Invaliditätsschädigung geleistet, wenn die Invaliditätshöhe noch nicht endgültig feststeht.

Anmeldefrist für Invalidität: die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich zustellen und beim Versicherer geltend zu machen.

Unfallrente: Bei einem Invaliditätsgrad ab 50% wird - sofern vereinbart - eine lebenslange Rente in voller Höhe gezahlt. Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Eine Dynamisierung der Unfallrente im Leistungsfall ist möglich.

Erweiterte Meldefrist bei Geringfügigkeit: bei geringfügigen Unfallfolgen gilt es nicht als Obliegenheitsverletztung, wenn der Verletzte erst den Arzt hinzuzieht, wenn er den wirklichen Umfang erkennt.

Verspätete Meldung: Die Meldefrist von 48 Stunden beginnt erst, wenn die Hinterbliebenen Kenntnis vom Unfalltod des Versicherten haben.

Versehensklausel: Unterbleibt versehendlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit; so beeinträchtigt das die Leistungspflicht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass es sich hierbei um ein Versehen handelt.

Leistungsbegründung: Zur Leistungsbegründung stehen weitere Entschädigungen zur Verfügung: Gutachter- und Arztgebühren, Verdienstausfall.

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit: Beitragsbefreiung ohne Leistungsausschluss bis 12 Monate: bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag.

 

Quelle: VERS Versicherungsberater Gesellschaft mbH. www.vers-berater.de

 

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