| <>Tierhalterhaftpflicht> |
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Auch wenn Sie im Schadensfall kein Verschulden trifft, besagt das Gesetz, dass schon die Haltung eines Tieres bereits eine Gefahr darstellt. Sie als Tierhalter haften deshalb für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht - und zwar prinzipiell in unbegrenzter Höhe und Dauer. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüche Dritter.
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Andreas Taxis
Versicherungsmakler
Finanzberater
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