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6 Wertvolle Tipps für Ihre Rechtsschutzversicherung die Sie unbedingt beachten sollten und die Sie zu 95% nicht kennen!

 

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Ihr Ehepartner ruft aus dem Gefängnis an ...rechtsschutz_schluessel

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel?                                          

David gegen Goliath ist eine schöne Geschichte über einen jungen Schafhirten der den mächtigen Krieger Goliath im Zweikampf besiegte und gibt jenen die sich schwach und unterlegen fühlen Hoffnung das sich das Blatt noch für sie wenden könnte.

Erfahrungen zeigen, dass Prozesse nicht immer vermeidbar sind. Die zu tragende Kosten sind vorher meist unübersehbar. Es kommt immer häufiger vor, dass mancher auf sein Recht verzichtet, da er das hohe und gewisse Kostenrisiko einer Prozesses fürchtet. Dies ist auch kein Wunder, denn bei einem Streitwert von 5.000 €, kosten zwei Instanzen schon rund 5.000 €.

Besonders teuer wird es immer, wenn Schadensersatzleistungen für schwere Personenschädenden, wie bei einer Vollinvalidität erstritten werden muss.

Wer nicht nur sein Recht haben, sondern auch sein Recht bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

 

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Meine Anbieter für Rechtsschutzversicherungen:
Advo Card | Allianz | Arag | Auxilia | Concordia | Continentale | D.A.S. | Deurag | DMB | NRV | Rechtsschutz Union | Roland | R + V

 

Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung Leistungsbausteine bereit:


INFOS & ONLINEABSCHLUSS - Privat- Berufs- Verkehrsrechtsschutz

 

INFOS & ONLINEABSCHLUSS - Privat- und Berufsrechtsschutz

 

INFOS & ONLINEABSCHLUSS - Verkehrsrechtsschutz

 

INFOS & ONLINEABSCHLUSS - Eigentümer und Mieter

 

 

Was ist im Schadensfall zu tun?

Verständigen Sie den Versicherer umgehend, wenn rechtliche Hilfe notwendig wird. Schildern Sie den Sachverhalt bei der Schadensmeldung möglichst genau und stellen Sie alle vorhandenn Unterlagen zur Verfügung. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt vor allem für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Lesen Sie die gerichtlichen und behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft und stimmen Sie alle Schritte mit Ihrem Versicherer und dem beauftragten Anwalt ab.

 

Schadensfälle

5 Jahres Regelung

Spezialstrafrechtsschutz für Privatkunden

Schadensersatz die 1.

Viel Ärger mit der Vermietung

Streit mit dem Berufsunfähigkeitsversicherer

Kündigungsrücknahme durch Mediation

Vorsorgerechtsschutz die 1.

Schadensersatz die 2.

Verkehrsrechtsschutz

Ärger mit der Unfallversicherung

Betrung - Ein Fall für den Spezialstrafrechtsschutz

Sturz im OP-Saal

schnell, schneller, Telefon-Mediation

Vorsorgerechtsschutz die 2.

 

 

Was ist was?

Schadensersatz-Rechtsschutz: Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadensersatz gegen eine Schädiger durchsetzen will

Arbeits-Rechtsschutz: Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess notwendig wird.

Sozialgerichts-Rechtsschutz: Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.

Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Wenn man sich ein einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Wenn der Versichert sich im Familien- und Erbrecht beraten lässt, z.B. wegen einer Scheidung oder im Erbfall.

 

Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte

  • Der Versicherungsnehmer sollte seinen persönlichen Bedarf überprüfen und überlegen, welchen Risiken er ausgesetzt ist. Andreas Taxis informiert darüber, welche Rechtsschutzpakete welche Risiken abdecken.
  • Die Rechtsschutzversicherung hilft in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Allerdings gibt es Ausschlüsse: So sind zum Beispiel Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug nicht versichert. Vom Versicherungsschutz sind außerdem alle Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Insolvenzverfahren gegenüber Versicherten, Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung ode dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes soeie- bei den meisten Angeboten - auch das Familien- und Erbrecht (mit Ausnahme vom Beratungsrechtsschutz) ausgeschlossen. Die Versicherung tritt auch dann nicht ein, wenn es um Spiel- oder Wettverträge geht
  • Es wird ebenfalls kein Versicherungsschutz für solche Fälle gewährt, die sich vor dem Versicherungsbeginn angebahnt haben
  • Für einige Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn, also innerhalb der Wartezeit ereignet hat.

 

Wie gut ist ein Rechtsschutzversicherungstarif wirklich?

Fragen Sie den Vermittler bzw. die Gesellschaft wie die folgenden 28 Punkten geregelt sind, und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen.

  • Deckungssumme: ist im gesamten Geltungsbereich (Europa + weltweit) unbegrenzt
  • weltweiter Versicherungsschutz: zeitlich unbegrenzter weltweiter Versicherungsschutz bei Urlaubs-, Dienst- und Geschäftsreisen, Schüler- und Studentenaustausch, Au-Pair
  • Reisekosten: zum ausländischen Gericht übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
  • Versicherte Personen: beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen
  • Vorsorge-Rechtsschutz: für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit
  • Versichererwechsel: Vermeidung von Decklungslücken beim Versichererwechsel. Auf die Einrede der Vorvertraglichkeit wird verzichtet
  • Spartenneutralität: Vermeidung von Interessenkonflikten, Rechtsschutzversicherer ist konzernunabhängig und spartenneutral
  • Folgeereignistheorie: es gilt die Folgeereignistheorie
  • Freie Wahl des Rechtsanwaltes: Alle versicherten Personen können den Rechtswalt frei wählen
  • Stichentscheid des Rechtsanwaltes: bei Streit über die Erfolgsaussichten gilt der Stichentscheid des Rechtsanwaltes des Versicherungsnehmers.
  • Mediation: Kostenerstattung auch für außergerichtliche Konfliktlösungen durch Mediation.
  • Versicherungsberater: Kostenerstattung auch für außergerichtliche Beratung und Vertretung durch Versicherungsberater
  • Fahrtkosten: Kostenerstattung für die Fahrtkosten des Anwaltes, wenn die Beratung im Hause des Versicherungsnehmers statt in der Anwaltskanzlei geführt wird
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt sind ohne Zusatzbeitrag versichert.
  • Studienplatz: Studienplatz-Streitigkeiten für die mitversicherten Kinder sind versichert.
  • Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit: bis zu einem jährlichen Umsatz von 15.000 € sind auch nebenberufliche Tätigkeiten versichert
  • GmbH-Geschäftsführer: Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag als gesetzlicher Vertreter sind versichert.
  • Heilwesenberuf: Rechtschutzfälle aus vorübergehenden Praxisvertretungen / Notarzttätigkeit sind beitragsfrei versichert.
  • Sozialgerichtsrechtsschutz: Erweiterter Sozialgerichtsrechtsschutz bereits für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich.
  • Betreuungsverfahren: Rechtsschutz im Betreuungsverfahren für alle versicherte Personen
  • Verwaltungsrechtsschutz: Versicherungsschutz im Verwaltungsrechtsschutz bereits außergerichtlich im Verkehrs-, Berufs- und Privatbereich.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: der Versicherungsschutz umfasst den privaten Bereich. Es gilt beim Vorwurf den privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich. Es gilt beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen. Auf die Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch einen rechtskräftigen Strafbefehl wird verzichtet.
  • Nebenklage im Strafverfahren: Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten.
  • Verkehrsrechtsschutz: sind die Leistungsarten Disziplinar-, Standes- und Sozialgerichtsrechtsschutz enthalten
  • Verzicht auf Rückforderung der verauslagten Kosten: Verzicht auf Rückforderung der verauslagten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei rechtskräftigem Strafbefehl wegen eines verkehrsrechtlichen Vorsatzdelikts.
  • Internetrechtsschutz: weltweiter Versicherungsschutz für Vertragsabschlüsse im Internet, z.B. Ebay.
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit: wird der Vertrag für max. 12 Monate beitragsfrei gesellt. Versicherungsschutz besteht im vollen Umfang.
  • kostenlose Anwaltshotline: kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte in versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten.

 

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Quelle: VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH. www.vers-berater.de. Stand April 2010


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Andreas Taxis

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