| <>Private Haftpflicht> |
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Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. BGB § 823. Damit ist festgelegt, dass Jeder für Schadensersatzansprüche in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Eine Privathaftpflichtversicherung sichert diese Schadensersatzansprüche gegen eine im Verhältnis günstige Prämie ab. Wussten Sie schon, das 25 % der Deutschen keine Privathaftpflicht besitzen. Und zum weiteren Unglück sind dies auch meistens Personen die über keine großen finanziellen Reserven verfügen. Deshalb ist ein wichtig eine Forderungsausfallklausel mit einer integrierten Forderungsausfall-Rechtsschutzversicherung einzuschließen. Die Forderungsausfallklausel zahlt wenn alle anderen ausfallen.
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Wie gut ist Ihre Haftpflichtversicherung wirklich? Fragen Sie den Vermittler beziehungsweise die Gesellschaft nach den 23 Punkten, und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen. Deckungssumme: wird mit 3.000.000 € Euro pauschal für Personen und Sachschäden angeboten Vermögensschaden: werden mit 100.000 € versichert. Auslandsdeckung: Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommende Schadenereignisse bei unbegrenzten Aufenthalten in Europa und vorübergehenden Aufenthalten außerhalb Europas bis zu 2 Jahren. Vorsorgeversicherung: wird mit folgendem Deckungssummen eingeschlossen: 1.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden. Forderungsausfall: Schäden am Eigentum und/oder der Gesundheit sind ab einer Schadensersatzforderung in Höhe von 500 € mitversichert, sofern der Schädiger selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO) ist. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern: Schadensersatzansprüche von Sozialversicherungen und Arbeitgebern, in Folge von verursachten Personenschäden sind mitversichert. Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen, zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden, sind bis zu 1.000.000 € versichert. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Schäden an fremden, gemieteten, geliehenen Sachen: Sachschäden sind bis zu 500 € versichert. Allmählichkeitsschäden: Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlag entstehen sind mitversichert. Verlust von fremden privaten Schlüsseln: bei Verlust von fremden Privatschlüsseln (z.B. Miethausschlüssel), werden die Kosten fjür die notwendige Auswechslung der Schlösser/Schließanlagen übernommen. Benzinklausel: Schäden, aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz, Arbeitsmaschinen oder Flugmodellen (bis 5 kg Fluggewicht) sind mitversichert. (z.B. Rasenmäher, Schneeräumer, motorbetriebene Kinderfahrzeuge bis 6 km/h, Modellautos- und boote) Gewässerschadenrisiko: Schäden durch Umwelteinwirkung, z.B. durch Farben, Lacke, Heizöl, etc. mit einem einzelnen Fassungsvermögen bis zu 100 Liger und einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 1.000 Liter, auf Gewässer einschließlich Grundwasser, sind mitversichert. Reiter oder Fahrer fremder Pferde oder Fuhrwerke: Hüter oder Reiter fremder Pferde, einschließlich das Führen und der Gebrauch von fremden Pferdeführwerken zu privaten Zwecken, sind mitversichert. Hüten fremder Hunde: bei vorübergehender Beaufsichtigung fremder Hunde, sind durch diese verursachte Schäden mitversichert Windsurfrisiko: Schäden, die durch dei Nutzung eigener, gleihener oder gemieteter Surfbretter verursacht wurden, sind mitversichert. Tätigkeit als Tagesmutter: Bei nicht gewerbsmäßiger Betreuung von Kindern, sind Schäden, die diese verursachen oder gar selbst erfahren, mitversichert. Bauherrenrisiko: gilt auch für Schäden, die auf Grundstücken oder Baustellen passieren, obwohl den Bauherrn keine direkt Schuld trifft. Das Bauherrenrisiko wird mit 100.000 € Bausumme mitversichert. Deliktunfähig Kinder: Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind grundsätzlich nicht für ihr Handeln verantwortlich. Im Straßenverkehr sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr nur für ihr Handeln verantwortlich, sofern dies vorsätzlich herbeigeführt wurde. Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind nur beschränkt deliktfähig, d.h. sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten. In diesen Fällen entfällt die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung, bis max. 5.000 € je Leistungsfall. Ehepartner / Lebensgefährten und dessen Kinder: gelten als mitversichert. Volljährige Kinder: die nach der Ausbildung arbeitslos sind, werden mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und zu Hause Wohnen. Gefälligkeitshandlungen: sind, wer eine Leistung zu Gunsten einer anderen Person ohne Zahlung eines Entgelts oder einer anderweitigen Gegenleistung erbringt. Entsteht bei einer Gefälligkeitshandlung ein Schaden ist dieser ohne Selbstbeteiligung bis 10.000 € versichert. Verlust von beruflichen Schlüsseln: es werden die Kosten Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser / Schließanlagen bis 40.000 € übernommen. Internetrisiko: Schäden aus der privaten Nutzung von Internet, oder Email, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger) sind versichert. Hierunter fallen auch beispielsweise Löschung, Veränderung von Dateien bei Dritten durch Computer-Viren sowie die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten. Quelle 26 Punkte: VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH. www.vers-berater.de
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