Seit Generationen ist es üblich, dass Eigenleistungen an Baustellen durchgeführt werden. Aber kaum ein Bauherr weiß, dass die Freunde und Bekannte nicht über die Bauherrenhaftpflichtversicherung finanziell abgesichert sind über die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft. Bauherren sind verpflichtet, alle Helfer spätestens eine Woche vor Baubeginn der BG Bau anzumelden.
Im Jahre 2009 ereigneten sich laut BG Bau 115.177 Unfälle, davon 114 tödlich. Die BG Bau leistete 2009 für Rehamaßnahmen, Heilbehandlungen und Renten in Höhe von 1.400.000.000 €.
Aber die Leistungen der BG Bau sind begrenzt. So werden bei einer Vollinvalidität keine Kapitalzahlungen für Hausumbauten geleistet.
Als Bauherr stehen Sie meiner Meinung nach auch in einer moralischen Verpflichtung gegenüber Ihren Helfern. Eine Bauhelferunfallversicherung kann zwar keinen Unfall rückgängig machen, aber die finanziellen Folgen können gemindert werden.
Es handelt sich um einmalige Prämien. Die Prämie versteht sich inkl. Versicherungssteuer. Mindestprämie: 59,50 €. Der Bauherr und Ehegatte gelten nicht als Bauhelfer.
Wer bezahlt eigentlich folgende Schäden, die während der Bauphase entstehen können. Bauherr oder Bauunternehmer bzw. Handwerker?
Sturm, Hagel, Frost oder Regen zerstören Teile der Baustelle
Aus einer undichten Rohrleitung tritt Wasser aus und zerstört den bereits eingebauten Parkett
Diebstahl von eingebauten Heizkörper, eingebauten Fensterscheiben, Elektroinstallationsteile
Grafiti auf der Hauswand
Eine Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung ist quasi eine Vollkaskoversicherung für Bauherren gegen höhere Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und ungewöhnliche Witterungsereignisse. Die Versicherungssumme einer Bauleistungsversicherung sollte die Bausumme inkl. Nebenleistungen sein. Eine Bauleistungsversicherung sieht keine Erstattung für "Pfusch am Bau" vor. Hier haftet der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherr.
Da die Bauleistungsversicherung neben dem Bauherren auch die beteiligten Bauunternehmen und Handwerker finanziell absichert, ist eine Umlegung der Kosten je nach Gewerk möglich und üblich.
Wohnfläche
Bauleistung -
obligatorisch
Bauherrenhaftpflicht -
nur in Verbindung
bis 150 qm
235,62 €
83,30 €
bis 250 qm
353,43 €
113,05 €
bis 350 qm
471,24 €
142,80 €
Die Preise verstehen sich inkl. 19% Versicherungssteuer und inkl. 25.000 € Eigenleistungen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bauleistung inkl. Mitversicherung von Schäden durch Gewässer und/oder Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird. Entschädigungsgrenze Bauleistung 500.000 € SB 250 €. Bauherrenhaftpflicht: 3 Mio € Personen- und Sachschäden. 500.000 € für Vermögensschäden
Egal ob ein Freund die Baustelle besichtigt und stürzt oder Kinder trotz Verbot spielen. Bauherren können immer in Haftung genommen werden, wenn ein Dritter zu Schaden kommt. Darum ist die Bauherrenhaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen während der Bauzeit.