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Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt - je nach Pflegestufe - nicht alle anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege können noch größere Lücken entstehen. Die Restkosten sind aus privater Tasche zu bezahlen, sofern keine private Pflegeversicherung vorhanden ist, welche diese Restkosten abdeckt.
Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit Der durchschnittliche Hilfebedarf beträgt mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten entfallen. Pflegestufe II - schwere Pflegebedürftigkeit Der durchschnittliche Hilfebedarf beträgt mindesten 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich. Pflegestufe III - schwerste Pflegebedürftigkeit Der durchschnittliche Hilfebedarf beträgt mindestens 300 pro Tag. Der Grundpflegebedarf muss mehr als 240 Minuten täglich betragen.
Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit in %
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Pflegeversicherung, so früh wie möglich abgeschlosseen werden. Denn auch hier ist das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand entscheidend. Es wird nach drei Arten von Zusatzversicherungen unterschieden. Pflegerentenversicherung: Sie wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus. Pflegekostenversicherung: Die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleibenden Kosten werden erstattet. Es gibt Tarife, die die Restkosten ganz oder teilweise übernehmen. Ein Nachweis ist erforderlich Pflegetagegeldversicherung: Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.
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Andreas Taxis
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