| <>Gebäudeversicherung - Schutz für Hab und Gut> |
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Das eigene Haus ist oft das größte materielle Vermögen von Menschen. Doch dieses kostbare Gut kann leicht in Gefahr geraten. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Überschwemmungen können die Zukunft schlagartig ändern. Deshalb ist eine Gebäudeversicherung mit kundenfreundlichen Vertragsbedingungen existentiell. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Gebäudeversicherung beim Versicherer Ihrer Wahl abzuschließen.
Wie gut ist Ihre Gebäudeversicherung wirklich? Fragen Sie den Vermittler beziehungsweise die Gesellschaft nach den 31 Punkten und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen. Einbaumöbel / Einbauküchen: mitversichert sind Einbaumöbel / - küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind. Grundstücksbestandteile: sind Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen, Terrassen, Carport, Geräteschuppe, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken, Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundezwinger/-hütten, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleutungen, Schutz- und Trennwände, Überdachungen, Pergolen sowie freistehende Antennenanlagen. Versicherte Kosten: Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten inkl. Verpflegungskosten für Helfer. Dekontaminationskosten: Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen entstanden sind. Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen: ersetzt werden die notwendigen Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen auf der Grundlage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassener Gesetze und Verordnungen. Wiederherstellungsbeschränkungen: darf die Wiederherstellung der versicherten, vom Schaden betroffenen Sachen aufgrund behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nur an anderer Stelle erfolgen, so sind dadruch entstehende Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei Wiederherstellung an bisheriger Stelle entstanden wären. Preissteigerung nach Schadenfall: Erhöhung des Schadenaufwands durch Mehrkosten infolge Preissteigerung sind versichert. Technologiefortschritt: ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung und - herstellung, wenn die versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen in derselben Art und Güte infolge von Technologiefortschritt nicht verfügbar sind. Mietausfall im Schadenfall: Der Mietausfall oder Mietwert wird für private und gewerbliche Räume ersetzt. Sachverständigenkosten: Kostenübernahme der Sachverständigenkosten im Versicherungsfall. Nutzwärmeschäden: es wird auch Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme für Brandschäden geleistet, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt waren. Aufräumkosten / Wiederaufforstung: Übernahme der Aufräumkosten für Bäume und Wiederaufforstung. Rauch und Ruß: Schäden am Wohngebäude durch Rauch und Ruß sind, ohne Selbstbehalt bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert. Implosion / Verpuffung: Entstandene Schäden durch Implosion und Verpuffung sind versichert. Anprall von Flugkörpern und deren Teile: Schäden durch Anprall von Flugkörpern und deren Teile, ob bemannt oder unbemannt. Anprall fremder Fahrzeuge: Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch den Anprall fremder Fahrzeuge /z.B. Kraft- und Schienenfahrzeuge) Überspannungsschäden: Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, obwohl ein Blitz nicht unmittelbar auf versicherte Sache aufgetroffen ist, sind versichert. Gebäudebeschädigungen nach Einbruch / Diebstahl: durch unbefugte Dritte an Fenster, Türen, Schlössern, Rollläden und Schutzgitter sind versichert. Graffiti und Vandalismusschäden: am Haus sind bis 3.000 € mit einem Selbstbehalt von 250 € versichert. Austritt von Wasser: Bestimmungswidriger Austritt von Wasser oder wärmetragender Flüssigkeit aus Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen, Sprinklern, Fußboden- und Deckenstrahlungsheizungen, Aquarien, Wasserbetten sowie Brauchwasserversorgung (auch Regenwasser) einschließlich innenliegender Regenwasserableitungsrohre und Zisterne sind versichert. Frost- und sonstige Bruchschäden (innerhalb) versicherter Gebäude sind Frost- und sonstige Bruchschäden versichert an Röhren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, der Brauchwasserversorgung mit Regenwasser und Zisternen, Regenwasserableitung der Gasversorgung. Reine Frostschäden (innerhalb) über den vorherigen Punkt hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude reine Frostschäden versichert an Badeeinrichtung, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen oder ähnlichen Installationen, Heizkörper, Heizkessel, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen. Frost- und sonstige Bruchschäden (außerhalb) versicherter Gebäude auf dem Grundstück und außerhalb versicherter Gebäude bis zum Hauptkanal sind Frost- und sonstige Bruchschäden versichert an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Regenwasserableitungsrohre, auch innenliegend, Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Rohrverstopfung: Kosten der Beseitigung der Rohrverstopfung werden übernommen (auch Folgeschäden) Wasserverlust: Übernahme der Kosten durch Wasserverlust nach einem versichterten Rohrbruch. Regenfallrohre: Bestimmungswidriges austretendes Wasser aus innenliegenden Regenfallrohren gilt auch als Leitungswasser. Ebenso werden Frost- oder sonstige Bruchschäden an innenliegenden Regenfallrohren ersetzt. Elementarschäden: Entschädigungsleistung an versicherten Sachenen, die durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Ausuferung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden bzw. abhanden kommen sind optional ohne Selbstbeteiligung versicherbar. Mitversicherung von Wertsteigerung: durch bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode. Solar- und Photovoltaikanlagen: am versicherten Gebäude sind versichert, sofern es ausschließlich zur eigenen privaten Nutzung bestimmt ist. Grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, sind bis zur Versicherungssumme mitversichert. Service im Schadensfall: Im Schadenfall gibt es ein 24 Stunden Notruf-Telefon: Vermittlung von Haushütern und Wachdiensten; Vermittlung von anderen Notfalldiensten; Vermittlung von Möbelpackern; Vermittlung und Buchung von Hotelunterkünften; Vermittlung, Buchung und Hinterlegung von Bahn- und Flugtickets; Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von entwendeten Ausweisen und Unterlagen im Ausland; Organisation der vorzeitigen Abreise an den ständigen Wohnort. Quelle: VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH. www.vers-berater.de
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Andreas Taxis
Versicherungsmakler
Finanzberater
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